Datum: 23.12.2020
Corona-Impfung
Bei der Corona-Impfung bedarf es wie bei jeder anderen medizinischen Maßnahme der Zustimmung der/des PatientIn. Zur Frage, ob und wann die/der BetreuerIn bei der Impfung der/des Betreuten einwilligen muss, hat der Betreuungsgerichtstag e.V. (Fachverband im Betreuungswesen) eine Information veröffentlicht, die sich genau mit dieser Frage befasst und Antworten liefert.
Information des Betreuungsgerichtstag zu betreuungsrechtlichen Fragen der Corona-Impfungen