Datum: 29.12.2020
Corona-Impfung
Kann die/der Betreute nicht mehr einwilligen, muss dies die/der BetreuerIn tun. Hierzu bedarf es der Unterzeichnung des Einwilligungsbogens zur Corona-Schutzimpfung. Nach Aussage der Stabsstelle Saarländische Covid-19 Impfstrategie ist die Anwesenheit der Betreuerin/des Betreuers bei der Impfung nicht erforderlich, wenn er ausdrücklich auf das Aufklärungsgespräch des Arzte verzichtet, siehe
hier. Eine Aufklärung ist auch mittels des
Aufklärungsmerkblattes möglich.
Weitere Informationen zur Schutzimpfung sind unter folgendem Link zu finden.