Datum: 26.04.2023

Die Betreuungsrechtsreform

Zum 1.1.2023 ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Wichtige Änderungen für ehrenamtliche BetreuerInnen sind in unserem Rundbrief zu finden.

Bei der Reform des Betreuungsrechts hat eine Entkoppelung vom Pflegschafts- und Vormundschaftswesen stattgefunden. Die Bestimmungen für die rechtliche Betreuung sind nun in einem Gesetz zusammengefasst. Hierbei wurde die bisher gängige Praxis festgeschrieben und weitere Regelungen neu gefasst. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für ehrenamtliche BetreuerInnen finden Sie in unserem Rundbrief Leitet Herunterladen der Datei einSKFM-Aktuell.