Datum: 26.04.2023
Die Betreuungsrechtsreform
Bei der Reform des Betreuungsrechts hat eine Entkoppelung vom Pflegschafts- und Vormundschaftswesen stattgefunden. Die Bestimmungen für die rechtliche Betreuung sind nun in einem Gesetz zusammengefasst. Hierbei wurde die bisher gängige Praxis festgeschrieben und weitere Regelungen neu gefasst. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für ehrenamtliche BetreuerInnen finden Sie in unserem Rundbrief SKFM-Aktuell.