
Die Aufgaben des Vereins
Die Aufgaben des Vereins sind im Wesentlichen im Betreuungsrecht
§ 15 BtOG (Betreuungsorganísationsgesetz) definiert.
Diese Aufgaben beinhalten:
- Informationen über betreuungsrechtliche Fragen
- Gewinnung, Schulung und Beratung von ehrenamtlichen BetreuerInnen,
- Information und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten.
(Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
- Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten
Darüber hinaus übernehmen die MitarbeiterInnen des Vereins schwierige Betreuungen.