Die Aufgaben des Vereins

 

 

Die Aufgaben des Vereins sind im Wesentlichen im Betreuungsrecht 

§ 15 BtOG (Betreuungsorganísationsgesetz) definiert.

 

Diese Aufgaben beinhalten:

 

- Informationen über betreuungsrechtliche Fragen

 

- Gewinnung, Schulung und Beratung von ehrenamtlichen BetreuerInnen,

 

- Information und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten.

(Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)

 

- Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten

 

Darüber hinaus übernehmen die MitarbeiterInnen des Vereins schwierige Betreuungen.