Anhebung des Schonvermögens
Im Rahmen der Sozialhilfeleistungen wurde zum 1.1.2023 das Schonvermögen auf nunmehr 10.000,-€ für eine alleinstehende Person angehoben.
Beantragung der Aufwandspauschale
Nach Ablauf eines Betreuungsjahres kann für eine ehrenamtlich geführte Betreuung eine Pauschale für die Aufwendungen im geleisteten Zeitraum geltend gemacht werden. Der
Antrag zur Erstattung des Aufwendungsersatzes muss bis 30.06. beim Gericht nachweislich eingegangen sein. Um sicher zu gehen, dass Ihr Antrag pünktlich bei Gericht eingegangen ist, können Sie den Antrag persönlich (mit Annahmebestätigung), per Fax, per Einschreiben oder unter Zeugen in den Briefkasten des jeweiligen Amtsgerichtes einwerfen.
Patientenverfügung - was bedeutet das für den Betreuer?
Der Betreuer oder Bevollmächtigte hat zum Zeitpunkt einer erforderlichen ärztlichen Maßnahme bei Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder Betreuten festzustellen, ob die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation mit der in der Patientenverfügung festgelegten Willensbekundung übereinstimmt. Sollte das der Fall sein, hat er dem Willen des Betreuten/ Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Notfallkarte
In unserer Geschäftsstelle ist eine Notfallkarte erhältlich. In der Notfallkarte kann angekreuzt werden, welche Vorsorgemöglichkeiten getroffen wurden. Hier bietet sich auch die Möglichkeit für einen Betreuer seine Kontaktdaten anzugeben, damit Sie im Notfall Ihres Betreuten schnell informiert werden können.
