Versicherungen für BetreuerInnen

BetreuerInnen, die ehrenamtlich eine Betreuung übernommen haben, sind automatisch mit der Bestellung durch das Amtsgericht im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über das Saarland versichert.

Sind BetreuerInnen in einem Betreuungsverein Mitglied, so muss der Verein nach den Bestimmungen des  § 1908f BGB (Betreuungsrecht) dafür Sorge tragen, dass die BetreuerInnen "gegen Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen können, angemessen versichert werden". 

 

Für Mitglieder im SKFM Neunkirchen bestehen folgende Versicherungen:

Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

  • reguliert Vermögensschäden, die die/der BetreuerIn der/dem Betreuten zufügt. Es wird beispielsweise vergessen, ein Antrag auf Übernahme von Heimkosten zu stellen, so dass es zu einem Zahlungsverzug  bzw. Zahlungsausfall kommt.

Haftpflichtversicherung

  • reguliert Schäden (in der Regel Sachschäden), die die/der BetreuerIn im Rahmen ihrer/seiner Betreuertätigkeit Dritten zufügt.

Kasko-Versicherung

  • versichert Schäden am PKW, die im Rahmen der Betreuertätigkeit durch einen verschuldeten Unfall verursacht werden.

Rechtsschutz-Versicherung

  • gibt die Möglichkeit, im Falle einer ungerechtfertigten Anschuldigung sich Rechtsbeistand einzuholen.

Unfallversicherung

  • Unfallversicherung im Rahmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege.

Für alle Versicherungen gilt, dass Schäden nur bei schudhaftem Handeln der Betreuerin/des Betreuers reguliert werden.