
Die Aufgaben des Vereins
Die Aufgaben des Vereins sind im Wesentlichen im Betreuungsrecht
§ 1908f BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch BGB) definiert.
Diese Aufgaben beinhalten:
- die Gewinnung von ehrenamtlichen BetreuerInnen,
- die Schulung und Information von BetreuerInnen,
- die Beratung von BetreuerInnen und Bevollmächtigten,
- die Information über Fragen zum Bereuungsrecht sowie
- die Information und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten.
(Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
Darüber hinaus übernehmen die MitarbeiterInnen des Vereins schwierige Betreuungen.